beigefügt erhalten Sie die neuesten Hinweise aus Detmold mit der Bitte um Beachtung.
Bei Vorliegen eines Immunisierungsnachweises entfällt künftig die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis (durch Selbsttests in der Schule oder eine höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung) nachzuweisen. Sollte ein entsprechender Nachweis schriftlich vorliegen, schicken Sie diesen bitte an das Sekretariat (info@ps-fuerstenberg.de) oder geben Sie den Nachweis Ihrem Kind zur Vorlage im Büro mit.
Das Sekretariat leitet die Informationen dann an die jeweilige Klassenleitung zur künftigen Berücksichtigung weiter. Zur weiteren Information können Sie die Verordnungen in den hinterlegten Links einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
I. Jakobi-Reike
– Schulleiterin –
Hier die Meldung von der Bezirksregierung Detmold:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie aus gegebenem Anlass auf die geänderte Fassung der CoronaBetrVO sowie der CoronaSchVO hinweisen.
Nach § 1 Absatz 2f CoronaBetrVO steht ein Immunisierungsnachweis einem negativen Testergebnis gleich.
Die Immunisierung kann nach § 4 Absatz 5 CoronaSchVO nachgewiesen werden durch
1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Für die Schülerinnen und Schüler, die einen der o.g. Nachweise vorlegen können, entfällt damit die Verpflichtung ein negatives Testergebnis durch einen Selbsttest in der Schule oder eine höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Thorben Niemann
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 – Schulrecht“