Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben heute Informationen zu dem Tragen von FFPs-Masken in Bus und Bahn bekommen. Alle Informationen finden Sie unter folgenden Link:
https://www.mobil.nrw/corona.html
Das wichtigste in Kürze:
Was für eine Maske benötige ich für die Nutzung von Bus und Bahn? Was ändert sich durch die Corona-Notbremse?
In der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW ist vorgesehen, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden muss. Das Bundes-Infektionsschutzgesetz („Bundesnotbremse“), das durch strengere Landesregelungen jederzeit ersetzt werden kann, sieht dies nur ab einem Inzidenzwert von 100 vor. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig.
Welche Masken müssen Kinder tragen?
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder bis zum 14. Geburtstag besteht eine Maskenpflicht. Sollte keine geeignete Größe oder Passform vorliegen, darf ersatzweise auch eine OP- oder Alltagsmaske getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH
Christina Wiederhold Rafaela Pickert
Verbundgesellschaft Verbundgesellschaft
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