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Aktuelle Schulmail: Änderungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen.

Testungen zum Schulbeginn

Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schuleneinschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).

Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalenderhttps://www.schulministerium.nrw/dokument/lolli-testrhythmus-nach-herbstferien  )entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.

 

Testungen während der Herbstferien

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie unten Näheres.

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

 

Maskenpflicht

Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

 

Impfungen

Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.

Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.

 

Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.

Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). Die Schulträger können die dazu notwendigen Umverteilungen vorhandener Testsets bei Bedarf vornehmen.

 

Besondere Bestimmungen für die Berufskollegs

[…]

 

Klassenfahrten

Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der Planung und Durchführung von Klassen-, Kurs- und Stufenfahrten unterstützen soll: http://www.schulministerium.nrw/checkliste-schulfahrten.

 

„Ankommen und Aufholen“

In der Schulmail vom 12. August 2021 habe ich Ihnen die einzelnen Bausteine des Programms „Ankommen und Aufholen“  ( https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen )ausführlich dargestellt. Das Programm wird von den verantwortlichen Akteuren konsequent umgesetzt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen aktuellen Sachstand zu geben:

Die Anzahl der im Rahmen der „Extra-Zeit“ geförderten Angebote ist insbesondere in den Monaten Juni, Juli und August weiter gestiegen, sodass bis Ende September bereits über 11.000 Individual- und Gruppenmaßnahmen genehmigt werden konnten. Insgesamt sind allein in dieser Maßnahme bis jetzt mehr als 20 Mio. Euro seit März dieses Jahres gebunden. Bitte weisen Sie die Eltern von Schülerinnen und Schülern auch weiterhin auf die Möglichkeiten hin, die das Programm bietet.

Auch der Baustein „Extra-Personal“, aus dem die Schulen zusätzliches befristetes Personal erhalten können, ist gut angelaufen: Ich freue mich, dass mit Stand 28. September 2021 fast 250 befristete Stellen in VERENA NRWhttps://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote ) ausgeschrieben wurden. Ganz herzlich möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die sich auf Ausschreibungen im Rahmen von „Ankommen und Aufholen“ bereits beworben haben und so einen großen Beitrag dazu leisten, Schülerinnen und Schüler beim Bewältigen der pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und Schule wieder zu einem Lern- und Lebensraum zu machen.

Noch während der Sommerferien konnten Mittel in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro über die Bezirksregierungen als „Extra-Geld“ den Schulträgern bereitgestellt werden (Schulträgerbudget, Schulbudget und Bildungsgutscheine). Damit stehen den Trägern von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen individuelle Budgets zur Umsetzung von Maßnahmen zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen in eigener Verantwortung zur Verfügung. Die Höhe des Schulbudgets jeder einzelnen Schule kann transparent einer Übersichthttps://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/uebersicht_extra-geld.pdf ) im Bildungsportal entnommen werden. Informationen sowie Beispiele zur Mittelverwendung werden Sie zeitnah im Bildungsportalhttps://www.schulministerium.nrw/extra-geld ) finden.

Hohe Aufrufzahlen verzeichnet das Online-Portal von QUA-LiS NRWhttps://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/aufholen-nach-corona/abbau-von-lernrueckstaenden/index.html ), das den „Extra-Blick“ auf die Schülerinnen und Schüler mit einer Übersicht von Materialien zur Diagnose und Förderung unterstützt.

Schülerinnen und Schüler, die über die bestehende Förderung durch die Schule oder auch durch die regionalen vom Schulträger koordinierten außerschulischen Bildungsangebote in Gruppenformaten nicht in ausreichendem Maße erreicht werden, sollen zusätzlich gezielte und individuelle Förderangebote bei externen Bildungsanbietern über Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen können. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Hierzu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.

[…]

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, um auch weiterhin einen sicheren Schulbetrieb mit regelhaftem Präsenzunterricht zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und allen an der Schule Tätigen erholsame Ferientage und einen guten und sicheren Start nach den Herbstferien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Termine

23.12.-06.01.2025: Weihnachtsferien
15.01.2025: DELF - Schriftliche Prüfungen in unserer Profilschule
14.01./27.01.2025 - 08.30-12.30 Uhr: Projekt Hingucker in der Schule Kl. 5a-b
15.01./28.01.2025 - 08.30-12.30 Uhr: Projekt Hingucker in der Wewelsburg Kl. 5c-d
20.-22.01.2025 - 09.00-12.00 Uhr: Aidsprävention in Paderborn, Kl. 8a-c
22./23.01.2025: Prävention zum Thema "Cannabis"
24./25.01.2025: DELF - mündliche Prüfungen am St. Michael Gymnasium, Paderborn
02.02.-07.02.2025: Kl. 7: Skifahrt
04.02.2025: Kl. 9/10: Aktion Tagwerk
05.02.-07.02.2025: Kl. 10: Besinnungstage in Meschede
07.02.2025 - 3. Stunde: Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
10.02./11.02./12.02.2025: Klassenpflegschaftssitzungen Kl. 5+6/7+8/9+10
26.02.2025 - 14.00 Uhr: Kl. 5-7: Besuch des FCC, Karnevalsfeier in der Aula
28.02.2025: beweglicher Ferientag
03.03.-21.03.2025: Betriebspraktikum Kl. 9
03.03.2025: Rosenmotnag - beweglicher Ferientag
05.03.2025: ök. Gottesdienst - Aschermittwoch Kl. 5-10
03.04.2025: Kl. 7 Girls-/Boys-Day; 2. Berufsfelderkundungstag für Jg. 8
14.04.-25.04.2025: Osterferien
19.05.-23.05.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
20.05.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8a - "Gewalttätig? Ich doch nicht!" im Leistungszentrum SCP 07
27.05.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Deutsch
29.05.2025: Christi Himmelfahrt
30.05.2025: beweglicher Ferientag - unterrichtsfrei -
02.-06.-06.06.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
03.06.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Englisch
04.06.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8b - Rote Karte für Hate Speech! im Leistungszentrum SCP 07
05.06.2025: 09.00 Uhr: Zentrale Prüfung Klasse 10 Mathematik
09.06.2025: Pfingsten
10.06.2025: Pfingstferien
12.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Deutsch
13.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Englisch
17.06.2025: Nachschreibtermin Zentrale Prüfung Klasse 10 Mathematik
19.06.2025: Fronleichnam
20.06.2025: eweglicher Ferientag - unterrichtsfrei -
21.06.-22.06.2025: Gedenkstättenfahrt nach Verdun/ Frankreich f. SuS aus Jg. 9
22.06.-28.06.2025: Studienfahrt - Gedenkstättenfahrt Kl. 10 - Krakau, Polen
23.06.-27.06.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
23.06.2025: Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten der Zentralen Prüfungen Klasse 10
30.06.-04.07.2025: "Prima Klima in Klasse 5" Klassenfahrt, Sundern
03.07.2025: Kl. 10: ökumen. Gottesdienst und Entlassfeier der Klassen in der Aula
09.07.2025 - 08.30-14.30 Uhr: Kl. 8c - Rote Karte für Hate Speech! im Leistungszentrum SCP 07
10.07.2025: allg. Wandertag; Jg. 5-9
11.07.2025: 1. Std Gottesdienst 5-9, anschl. Ehrungen; 3. Std. Zeugnisausgabe, Entlassung in die Ferien
14.07.-26.08.2025: Sommerferien

AKTION TAGWERK IM SCHULJAHR 2024/2025

"Das sind wir!" - Unser Schulfilm

Ein kleiner Einblick in unseren Schulalltag

Über uns – kurz und kompakt