Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Folgenden Auszug aus der Schulmail des MSB NRW vom 20.03.2020 zur Ausweitung der Notfallbetreuung in Schulen vom 23.03. bis auf Weiteres geben wir Ihnen zur Kenntnis mit Bitte um Beachtung.
Bitte melden Sie eventuelle Bedarfe unter Verwendung der beigefügten Formulare umgehend per Mail an info@ps-fuerstenberg.de!
„Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“
gez. Irmhild Jakobi-Reike
– Schulleiterin –
Formular
Betreuung eines Kindes ab 23.03.2020 – PDF
Betreuung eines Kindes ab 23.03.2020 – Word