Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer weiteren Schulmail aktuelle Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie nach den Herbstferien veröffentlicht. Demnach gilt u.a. wieder eine verbindliche Maskenpflicht, auch im Unterricht!
Schulmail vom 21.10.2020 mit weiteren Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
- Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
- Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Schulmail vom 08.10.2020 mit Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien