Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Um die Beschulung unserer Schülerinnen und Schüler auch im Falle von angeordneten Quarantänemaßnahmen und/ oder einer (Teil-)Schließung sicherzustellen, informieren wir hiermit über die Strukturen und Rahmenbedingungen des Distanzlernens.
Die Regelungen basieren auf den geltenden Gesetzen und Verordnungen des Landes NRW und auf schulinternen Vereinbarungen.
Dieser Leitfaden soll allen Betroffenen im Falle einer Schulschließung, Teilschulschließung oder angeordneten Quarantänemaßnahme ermöglichen, schnell und handlungssicher zu agieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die technischen Möglichkeiten des MS-Office-Pakets auch von zu Hause aus nutzbar sind. Eine Einweisung in Installation und Handhabung ist in der Schule inzwischen erfolgt.
Bitte stellen Sie/ stellt sicher, dass jede Schülerin / jeder Schüler
- bei Office angemeldet ist
- die Software von TEAMS installiert hat
- über die von der Schule vergebene Mailadresse erreichbar ist.
- Häusliche Quarantäne einzelner Schüler_innen
Für diesen Fall verweisen wir auf die Regelungen, die auch bei Krankheit oder Beurlaubung gelten:
- Die Eltern informieren unverzüglich die Schulleitung/ das Sekretariat und die Klassenlehrer.
- Der Schüler/ die Schülerin ist zunächst selbst dafür verantwortlich, sich mit Aufgaben zu versorgen und die Unterrichtsinhalte nachzuholen.
- Dazu können Mitschüler gebeten werden, die Materialien (Bücher, Hefte, Checklisten, Arbeitsblätter, …) aus der Schule zu Hause vorbeizubringen. (Tüte vor die Tür stellen, Postkasten nutzen – kein persönlicher Kontakt nötig!)
- Die Fachlehrkräfte unterstützen die Schüler_innen bei Bedarf und stellen Arbeitsmaterialien zur Verfügung (digital oder per Kopie, die Mitschüler_innen dem betreffenden Schüler nach Hause bringen)
- Der Focus der zu bearbeitenden Aufgaben liegt schwerpunktmäßig bei den Klassenarbeitsfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und dem Wahlpflichtfach. Selbstverständlich müssen aber auch die Fächer der Fächergruppe II (Nebenfächer) aufgearbeitet werden.
- Bei Nachfragen kann die Fachlehrkraft direkt per Mail oder per Teams kontaktiert werden (vorname.nachname@ps-fuerstenberg.de).
Hinweis: Bei Rückkehr in den Präsenzunterricht sollten die Unterrichtsinhalte für die fehlenden Stunden erarbeitet worden sein. Rechtzeitige Nachfragen und die Bitte um Unterstützung an die Fachlehrkräfte sind selbstverständlich möglich.
- Schulschließung, Teilschließung oder Quarantäne einer Klasse, Jahrgangs-stufe, Teilgruppe oder eines Kurses
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben in Orientierung an der Stundentafel und nach Praktikabilität. Das bedeutet, dass Fächer, die überwiegend praktisch arbeiten, wie Sport, Textilgestaltung und Arbeitslehre, eventuell keine Aufgaben zur Verfügung stellen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die gestellten Aufgaben nicht dem vollen Umfang der Unterrichtszeit entsprechen können.
- Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind die Hauptansprechpartner für ihre Klasse.
Nach Möglichkeit erfolgt die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern über MS-Teams.
- Verantwortlich für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben sind die Fachlehrer_innen. Gebt/ geben Sie den Kolleg_innen Rückmeldung, wenn diese nicht verstanden wurden oder es technische Probleme gibt.
- Bedenkt/ bedenken Sie bitte, dass jede Lehrkraft in der Regel weiterhin Präsenzunterricht erteilt und in der Regel mehrere Klassen und Fächer unterrichtet. Deshalb ist eine Erreichbarkeit und Rückmeldung nicht zu jeder Zeit möglich. Sprechzeiten und Abgabetermine für Aufgaben werden frühzeitig bekannt gegeben.
- Alle Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten auch für den Distanzunterricht. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend!
- Die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die Bewertung erstreckt sich auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Diese werden in der Regel in die Bewertung der „sonstigen Leistungen“ einbezogen.
Klassenarbeiten und Prüfungen finden nach Möglichkeit im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene Formen der Leistungsbewertung möglich (Vokabeltests, schriftliche Abfragen, mündliche Abfragen, mündliche und schriftliche Formen von Präsentationen, Referate…).
Alle Leistungsbewertungen können auf Inhalten des Distanzunterrichts aufbauen!
Irmhild Jakobi-Reike, Schulleiterin