Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das erste Halbjahr in diesem außergewöhnlichen Schuljahr ist nun geschafft. Inzwischen haben wir fast vier Wochen Distanzunterricht gut gemeistert.
Vielen Dank an alle für den außergewöhnlichen Einsatz und die Bereitschaft, sich den neuen Herausforderungen zu stellen!
Ab dem 2. Halbjahr möchten wir unseren Distanzunterricht nach Rückmeldungen vieler Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte etwas anpassen. Dabei soll der Umfang der Selbstlernaufgaben reduziert und der direktee Online-Unterricht, angelehnt an den Stundenplan, ausweitet werden.
Bis zum 12.02.2021 findet kein Präsenzunterricht in der Schule statt. Es gilt Schulpflicht im Distanzunterricht.
Bitte beachten Sie / beachtet deshalb folgende Regelungen:
- Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend!
- Alle erbrachten und nicht erbrachten Leistungen gehen in die Leistungsbewertung ein.
- Der Unterricht beginnt in der Regel zur ersten Stunde um 8.10 Uhr und endet um etwa 13.00 Uhr. Die täglichen Klassenlehrervideokonferenzen um 9.00 Uhr entfallen. Organisatorisches und Fragen werden mit den Klassenlehrkräften in den gemeinsamen Stunden und nach Absprache geklärt.
- Jedes Fach wird mindestens in der Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit „online“ per Teams unterrichtet. Es können dabei neue Inhalte eingeführt, Aufgaben besprochen, Fragen geklärt, Ergebnisse präsentiert und verglichen werden.
- Durch den Online-Unterricht reduziert sich der Umfang der gestellten Aufgaben für die Selbstlernphasen wesentlich.
- Die Aufgaben für die Fächer werden in der Regel weiterhin am Montagmorgen hochgeladen, Abgabetermin für die Selbstlernaufgaben bleibt Freitag um 13.00 Uhr.
- Liegt ein Fach im Nachmittagsbereich, wird die Onlinestunde während einer Lernzeit oder z.B. in einer Sportstunde durchgeführt. Die entsprechenden Absprachen erfolgen per Teams.
- Im Sinne der Berufsorientierung und dem Erlernen von Höflichkeitsregeln erwarten wir, dass die Schülerinnen und Schüler zumindest zeitweise, bei der Begrüßung und bei Wortmeldungen, in Bild und Ton zugeschaltet sind.
- Selbstverständlich müssen auch beim Onlineunterricht bei Unterrichtsbeginn die Arbeitsmaterialien bereitliegen, und es muss aktiv mitgearbeitet werden. Die Teilnahme am Distanz- / Onlineunterricht ist, wie alle wissen, gesetzlich verpflichtend.
Wir freuen uns darauf, neue Erfahrungen mit dieser Form des Online-Unterrichts zu sammeln und sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam weiterhin gute Wege durch diese besonderen Zeiten finden werden.
I. Jakobi-Reike
– Schulleiterin –
Beachten Sie die Hinweise hier auf unserer Homepage!
Wir verweisen auf folgenden Link zur Internetseite des Schulministeriums mit den neuen Vorgaben, die ab 11.01.2021 gelten:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-bis-12-februar-2021
Wichtige Anlagen und Formulare: